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Landkreis Zweibrücken

1. 1. 1871
Das Bezirksamt Zweibrücken im Königreich Bayern, Regierungsbezirk Pfalz, tritt zum Deutschen Reich (? Gemeinden).
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Zweibrücken.
Es gilt die Bayerische Gemeindeordnung für die Pfalz vom 29. 4. 1869.

1. 10. 1902
Bildung des neuen Bezirksamtes Sankt Ingbert aus dem Bezirksamt Zweibrücken (teilweise)1.

1. 3. 1920
Die Stadt Zweibrücken im Königreich Bayern, Regierungsbezirk Pfalz, bisher Bezirksamt Zweibrücken, wird kreisunmittelbar.

10. 1. 1920
Das Bezirksamt Zweibrücken (teilweise)2 tritt zum Saargebiet.

?. ?. 1920
Eingliederung des Bezirksamtes Homburg (teilweise)3 in das Bezirksamt Zweibrücken.

?. ?. 1926
Eingliederung der Gemeinden Bubenhausen und Ernstweiler aus dem Bezirksamt Zweibrücken in die kreisunmittelbare Stadt Zweibrücken.

1. 4. 1928
Einführung der Bayerischen Gemeindeordnung von 17. 10. 1927.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinden:

1. 1. 1939
Umbenennung des Bezirksamtes Zweibrücken in Landkreis Zweibrücken.

1. 4. 1944
Eingliederung der Gemeinden:

1. 1. 1945
Der Landkreis Zweibrücken7 im Land Bayern, Regierungsbezirk Pfalz, umfaßt 39 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Zweibrücken.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 10. 2008.