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Stadtkreis Würzburg

1. 1. 1871
Die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Würzburg im Königreich Bayern, Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg, tritt zum Deutschen Reich (1 Gemeinde).
Es gilt die Bayerische Gemeindeordnung für die Landestheile diesseits des Rheins vom 29. 4. 1869.

?. ?. 1919
Einführung des Gesetzes über die gemeindliche Selbstverwaltung vom 22. Mai 1919.

1. 4. 1928
Einführung der Bayerischen Gemeindeordnung von 17. 10. 1927.

1. 1. 1930
Eingliederung der Stadtgemeinde Heidingsfeld aus dem Bezirksamt Würzburg in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Würzburg.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Stadtgemeinde Würzburg in Stadt Würzburg.
Bildung des neuen Stadtkreises Würzburg aus der kreisunmittelbaren Stadt Würzburg.

1. 7. 1938
Umbenennung des Regierungsbezirks Unterfranken und Aschaffenburg in Mainfranken.

?. ?. 1941
Eingliederung der Gemeinde Lengfeld (teilweise)1 aus dem Landkreis Würzburg in die Stadt und den Stadtkreis Würzburg.

1. 1. 1945
Der Stadtkreis Würzburg2 im Land Bayern, Regierungsbezirk Mainfranken, umfaßt die Stadt Würzburg (1 Gemeinde).
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Würzburg.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 9. 10. 2008.