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Landkreis Landkreis Neu-Ulm

1. 1. 1871
Das Bezirksamt Neu-Ulm im Königreich Bayern, Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg, tritt zum Deutschen Reich (? Gemeinden).
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Neu-Ulm.
Es gilt die Bayerische Gemeindeordnung für die Landestheile diesseits des Rheins vom 29. 4. 1869.

1. 1. 1880
Eingliederung der Landgemeinden

Eingliederung des Bezirksamts Illertissen (teilweise)1 in das Bezirksamt Neu-Ulm.

1. 3. 1891
Bildung der kreisunmittelbaren Stadtgemeinde Neu-Ulm aus der Stadtgemeinde Neu-Ulm, bisher Bezirksamt Neu-Ulm.

1. 1. 1908
Eingliederung der Gemeinde Offenhausen in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Neu-Ulm.

?
Umbenennung des Königsreichs Bayern in Freistaat Bayern.

?. ?. 1919
Einführung des Gesetzes über die gemeindliche Selbstverwaltung vom 22. Mai 1919.

1. 4. 1928
Einführung der Bayerischen Gemeindeordnung von 17. 10. 1927.

30. 1. 1934
Umbenennung2 des Freistaates Bayern in Land Bayern.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der kreisunmittelbaren Stadtgemeinde Neu-Ulm in kreisunmittelbare Stadt Neu-Ulm.

1. 1. 1939
Umbenennung des Bezirksamtes Neu-Ulm in Landkreis Neu-Ulm.

1. 4. 1939
Umbenennung des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg in Schwaben.

1. 4. 1940
Eingliederung der kreisunmittelbaren Stadt Neu-Ulm in den Landkreis Neu-Ulm.

1. 1. 1945
Der Landkreis Neu-Ulm3 im Land Bayern, Regierungsbezirk Schwaben, umfaßt 55 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Neu-Ulm.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 17. 1. 2011.