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Landkreis Neustadt an der Weinstraße

1. 1. 1871
Das Bezirksamt Neustadt an der Haardt im Königreich Bayern, Regierungsbezirk Pfalz, tritt zum Deutschen Reich (? Gemeinden).
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Neustadt an der Haardt.
Es gilt die Bayerische Gemeindeordnung für die Pfalz vom 29. 4. 1869.

1. 10. 1902
Bildung des neuen Bezirksamtes Dürkheim aus dem Bezirksamt Neustadt an der Haardt (teilweise).
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Dürkheim.

?. ?. 1920
Die Stadtgemeinde Neustadt a. d. H., bisher Bezirksamt Neustadt a. d. H., wird kreisunmittelbar.

1. 4. 1928
Einführung der Bayerischen Gemeindeordnung von 17. 10. 1927.

?. ?. 1931
Eingliederung des Bezirksamtes Dürkheim in das Bezirksamt Neustadt an der Haardt.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

?. ?. 1936
Umbenennung des Bezirksamtes Neustadt an der Haardt in Neustadt an der Weinstraße.

1. 1. 1939
Umbenennung des Bezirksamtes Neustadt an der Weinstraße in Landkreis Neustadt an der Weinstraße.

1. 1. 1945
Der Landkreis Neustadt an der Weinstraße1 im Land Bayern, Regierungsbezirk Pfalz, umfaßt 53 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Neustadt an der Weinstraße.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 10. 2008.