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Landkreis Kaufbeuren

1. 1. 1871
Die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Kaufbeuren im Königreich Bayern, Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg, tritt zum Deutschen Reich (1 Gemeinde).
Das Bezirksamt Kaufbeuren im Königreich Bayern, Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg, tritt zum Deutschen Reich (? Gemeinden).
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Kaufbeuren.
Es gilt die Bayerische Gemeindeordnung für die Landestheile diesseits des Rheins vom 29. 4. 1869.

?
Umbenennung des Königsreichs Bayern in Freistaat Bayern.

?. ?. 1919
Einführung des Gesetzes über die gemeindliche Selbstverwaltung vom 22. Mai 1919.

1. 4. 1928
Einführung der Bayerischen Gemeindeordnung von 17. 10. 1927.

30. 1. 1934
Umbenennung1 des Freistaates Bayern in Land Bayern.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der kreisunmittelbaren Stadtgemeinde Kaufbeuren in kreisunmittelbare Stadt Kaufbeuren.

1. 1. 1939
Umbenennung des Bezirksamtes Kaufbeuren in Landkreis Kaufbeuren.

1. 4. 1939
Umbenennung des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg in Schwaben.

1. 4. 1940
Eingliederung der kreisunmittelbaren Kaufbeuren in den Landkreis Kaufbeuren.

1. 1. 1945
Der Landkreis Kaufbeuren2 im Land Bayern, Regierungsbezirk Schwaben, umfaßt 57 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Kaufbeuren.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 12. 2010.