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Stadtkreis Fürth

1. 1. 1871
Die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Fürth im Königreich Bayern, Regierungsbezirk Mittelfranken, tritt zum Deutschen Reich (1 Gemeinde).
Es gilt die Bayerische Gemeindeordnung für die Landestheile diesseits des Rheins vom 29. 4. 1869.

1. 1. 1899
Eingliederung der Landgemeinde Höfen (teilweise)1 aus dem Bezirksamt Fürth in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Fürth.

1. 1. 1900
Eingliederung der Landgemeinde Poppenreuth aus dem Bezirksamt Fürth in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Fürth.

1. 1. 1901
Eingliederung der Landgemeinde Dambach aus dem Bezirksamt Fürth in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Fürth.

1. 1. 1918
Eingliederung der Landgemeinde Unterfarrnbach aus dem Bezirksamt Fürth in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Fürth.

?
Umbenennung des Königsreichs Bayern in Freistaat Bayern.

3. 12. 1923
Eingliederung der Lndgemeinde Burgfarrnbach aus dem Bezirksamt Fürth in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Fürth.

1. 7. 1927
Eingliederung der Landgemeinde Ronhof aus dem Bezirksamt Fürth in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Fürth.

1. 4. 1928
Einführung der Bayerischen Gemeindeordnung von 17. 10. 1927.

1. 1. 1933
Zusammenschluß der Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberfranken zum neuen Regierungsbezirk Oberfranken und Mittelfranken mit dem Sitz des Regierungspräsidenten in Ansbach.

30. 1. 1934
Umbenennung2 des Freistaates Bayern in Land Bayern.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Stadtgemeinde Fürth in Stadt Fürth.
Bildung des neuen Stadtkreises Fürth aus der kreisunmittelbaren Stadt Fürth.

1. 1. 1945
Der Stadtkreis Fürth3 im Land Bayern, Regierungsbezirk Oberfranken und Mittelfranken, umfaßt die Stadt Fürth (1 Gemeinde).





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Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 11. 2005.