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Landkreis Freising

1. 1. 1871
Die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Freising im Königreich Bayern, Regierungsbezirk Oberbayern, tritt zum Deutschen Reich (1 Gemeinde).
Das Bezirksamt Freising im Königreich Bayern, Regierungsbezirk Oberbayern, tritt zum Deutschen Reich (? Gemeinden).
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Freising.
Es gilt die Bayerische Gemeindeordnung für die Landestheile diesseits des Rheins vom 29. 4. 1869.

1. 1. 1905
Eingliederung der Landgemeinde Neustift aus dem Bezirksamt Freising in die kreisunmittelbare Stadt Freising.

?
Umbenennung des Königreichs Bayern in Freistaat Bayern.

1. 4. 1927
Eingliederung der Landgemeinde Pfrombach aus dem Bezirksamt Erding in das Bezirksamt Freising.

?. ?. 1919
Einführung des Gesetzes über die gemeindliche Selbstverwaltung vom 22. Mai 1919.

1. 4. 1928
Einführung der Bayerischen Gemeindeordnung von 17. 10. 1927.

30. 1. 1934
Umbenennung1 des Freistaates Bayern in Land Bayern.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der kreisunmittelbaren Stadtgemeinde Freising in kreisunmittelbare Stadt Freising.

1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinde Vötting (teilweise) aus dem Bezirksamt Freising in die kreisunmittelbare Stadt Freising.

1. 1. 1939
Umbenennung des Bezirksamtes Freising in Landkreis Freising.

1. 4. 1940
Eingliederung der kreisunmittelbaren Stadt Freising in den Landkreis Freising.

1. 1. 1945
Der Landkreis Freising2 im Land Bayern, Regierungsbezirk Oberbayern, umfaßt 70 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Freising.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 28. 10. 2010.