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Stadtkreis Erlangen

1. 1. 1871
Die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Erlangen im Königreich Bayern, Regierungsbezirk Mittelfranken, tritt zum Deutschen Reich (1 Gemeinde).
Es gilt die Bayerische Gemeindeordnung für die Landestheile diesseits des Rheins vom 29. 4. 1869.

?. ?. 1884
Eingliederung des Seebalder Reichswaldes aus dem Bezirksamt Erlangen in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Erlangen.

?. ?. 1894
Eingliederung der Exerzierplatzes aus dem Bezirksamt Erlangen in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Erlangen.

1. 5. 1919
Eingliederung der Gemeinde Spardorf (teilweise)1 aus dem Bezirksamt Erlangen in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Erlangen.

1. 4. 1920
Eingliederung der Gemeinde Kosbach (teilweise)1 aus dem Bezirksamt Erlangen in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Erlangen.

1. 8. 1923
Eingliederung der Gemeinden Büchenbach und Weiler Neumühle aus dem Bezirksamt Erlangen in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Erlangen.

?. ?. 1924
Eingliederung der Gemeinde Ohmbach aus dem Bezirksamt Erlangen in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Erlangen.

15. 9. 1924
Eingliederung der Gemeinde Bruck aus dem Bezirksamt Erlangen in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Erlangen.

1. 4. 1928
Einführung der Bayerischen Gemeindeordnung von 17. 10. 1927.

1. 1. 1933
Zusammenschluß der Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberfranken zum neuen Regierungsbezirk Oberfranken und Mittelfranken mit dem Sitz des Regierungspräsidenten in Ansbach.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Stadtgemeinde Erlangen in Stadt Erlangen.
Bildung des neuen Stadtkreises Erlangen aus der kreisunmittelbaren Stadt Erlangen.

1. 1. 1945
Der Stadtkreis Erlangen3 im Land Bayern, Regierungsbezirk Oberfranken und Mittelfranken, umfaßt die Stadt Erlangen (1 Gemeinde).





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Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 11. 2005.