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Landkreis Donauwörth

1. 1. 1871
Die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Donauwörth im Königreich Bayern, Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg, tritt zum Deutschen Reich (1 Gemeinde).
Das Bezirksamt Donauwörth im Königreich Bayern, Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg, tritt zum Deutschen Reich (? Gemeinden).
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Donauwörth.
Es gilt die Bayerische Gemeindeordnung für die Landestheile diesseits des Rheins vom 29. 4. 1869.

20. 3. 1871
Eingliederung der Landgemeinde Druisheim aus dem Bezirksamt Wertingen in das Bezirksamt Donauwörth.

1. 1. 1880
Eingliederung der Landgemeinden

1. 1. 1911
Eingliederung der Landgemeinde Lauterbach aus dem Bezirksamt Donauwörth in das Bezirksamt Wertingen.

?
Umbenennung des Königsreichs Bayern in Freistaat Bayern.

?. ?. 1919
Einführung des Gesetzes über die gemeindliche Selbstverwaltung vom 22. Mai 1919.

1. 4. 1928
Einführung der Bayerischen Gemeindeordnung von 17. 10. 1927.

30. 1. 1934
Umbenennung1 des Freistaates Bayern in Land Bayern.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der kreisunmittelbaren Stadtgemeinde Donauwörth in kreisunmittelbare Stadt Donauwörth.

1. 1. 1939
Umbenennung des Bezirksamtes Donauwörth in Landkreis Donauwörth.

1. 4. 1939
Umbenennung des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg in Schwaben.

1. 4. 1940
Eingliederung der kreisunmittelbaren Stadt Donauwörth in den Landkreis Donauwörth.

1. 1. 1945
Der Landkreis Donauwörth2 im Land Bayern, Regierungsbezirk Schwaben, umfaßt 70 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Donauwörth.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 8. 12. 2010.