Zurück zu:
| Coburg | Bayern | Leitseite |

 

Stadtkreis Coburg

1. 7. 1920
Eingliederung des Gebietes von Coburg aus dem Land Sachsen-Gotha in den Freistadt Bayern. Die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Coburg tritt zum Regierungsbezirk Oberfranken (1 Gemeinde). Es gilt die Bayerische Gemeindeordnung für die Landestheile diesseits des Rheins vom 29. 4. 1869.

1. 4. 1928
Einführung der Bayerischen Gemeindeordnung von 17. 10. 1927.

1. 1. 1933
Zusammenschluß der Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberfranken zum neuen Regierungsbezirk Oberfranken und Mittelfranken mit dem Sitz des Regierungspräsidenten in Ansbach.

?. ?. 1934
Eingliederung der Gemeinden Cortendorf, Ketschendorf, Neuses und Wüstenahorn aus dem Bezirksamt Coburg in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Coburg.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Stadtgemeinde Coburg in Stadt Coburg.
Bildung des neuen Stadtkreises Coburg aus der kreisunmittelbaren Stadt Coburg.

1. 1. 1945
Der Stadtkreis Coburg1 im Land Bayern, Regierungsbezirk Oberfranken und Mittelfranken, umfaßt die Stadt Coburg (1 Gemeinde).





Zurück zu:
| Coburg | Bayern | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 11. 2005.