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Landkreis Karlsruhe

1. 1. 1871
Der Amtsbezirk Bretten im Großherzogtum Baden, Landeskommissärbezirk Karlsruhe, tritt zum Deutschen Reich.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Bretten.
Der Amtsbezirk Durlach im Großherzogtum Baden, Landeskommissärbezirk Karlsruhe, tritt zum Deutschen Reich.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Durlach.
Der Amtsbezirk Ettlingen im Großherzogtum Baden, Landeskommissärbezirk Karlsruhe, tritt zum Deutschen Reich.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Ettlingen.
Der Amtsbezirk Karlsruhe im Großherzogtum Baden, Landeskommissärbezirk Karlsruhe, tritt zum Deutschen Reich.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Karlsruhe.
Es gelten:

1. 1. 1875
Einführung des Gesetzes vom 24. 6. 1874, besondere Bestimmungen über Verfassung und Verwaltung der Stadtgemeinden betreffend.

20. 6. 1884
Einführung der Städteordnung für das Großherzogtum Baden vom 16. 6. 1884.

1. 7. 1920
Eingliederung der Landgemeinde Stein aus dem Amtsbezirk Bretten in den Amtsbezirk Pforzheim.

1. 7. 1921
Eingliederung der Landgemeinden Auerbach, Langensteinbach und Spielberg aus dem Amtsbezirk Durlach in den Amtsbezirk Ettlingen;
Eingliederung der Landgemeinde Forchheim aus dem Amtsbezirk Ettlingen in den Amtsbezirk Karlsruhe;
Eingliederung der Landgemeinde Menzingen aus dem Amtsbezirk Bretten in den Amtsbezirk Bruchsal.

1. 4. 1922
Einführung des Gesetzes einer badischen Gemeindeordnung vom 5. 10. 1921.

1. 4. 1924
Eingliederung der Gemeinden Königsbach, Singen und Wilferdingen aus dem Amtsbezirk Durlach in den Amtsbezirk Pforzheim;
Eingliederung der Landgemeinden Mühlbach und Sulzfeld aus dem Amtsbezirk Eppingen in den Amtsbezirk Bretten;
Eingliederung der übrigen Gemeinden aus dem Amtsbezirk Durlach in den Amtsbezirk Karlsruhe;
Auflösung des Amtsbezirks Durlach.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.
Bildung des neuen Stadtkreises Karlsruhe aus der Stadt Karlsruhe im Amtsbezirk Karlsruhe.

1. 10. 1936
Eingliederung der Gemeinden Bahnbrücken, Gochsheim, Gondelsheim, Münzesheim, Neibsheim und Oberacker aus dem Amtsbezirk Bretten in den Amtsbezirk Bruchsal;
Eingliederung der Stadt Bretten und der Gemeinden Bauerbach, Büchig, Diedelsheim, Dürrenbüchig, Flehingen, Gölshausen, Rinklingen und Wössingen aus dem Amtsbezirk Bretten in den Amtsbezirk Karlsruhe;
Eingliederung der Gemeinden Kürnbach, Mühlbach, Sulzfeld und Zaisenhausen aus dem Amtsbezirk Bretten in den Amtsbezirk Sinsheim;
Eingliederung der Gemeinde Malsch aus dem Amtsbezirk Ettlingen in den Amtsbezirk Rastatt;
Eingliederung der Gemeinden Nußbaum, Ruit und Sprantal aus dem Amtsbezirk Bretten in den Amtsbezirk Pforzheim;
Auflösung des Amtsbezirks Bretten.

1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinden des Amtsbezirks Ettlingen in den Amtsbezirk Karlsruhe;
Auflösung des Amtsbezirks Ettlingen.

1. 1. 1939
Umbenennung des Amtsbezirks Karlsruhe in Landkreis Karlsruhe.

1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Malsch aus dem Landkreis Rastatt in den Landkreis Karlsruhe;
Eingliederung der Gemeinden Ruit und Sprantal aus dem Landkreis Pforzheim in den Landkreis Karlsruhe.

29. 6. 1939
Einführung des Gesetzes über die Landkreisselbstverwaltung in Baden (Landkreisordnung) vom 24. 6. 1939;
Ausgliederung des Stadtkreises Karlsruhe aus dem Landkreis Karlsruhe.

1. 1. 1945
Der Landkreis Karlsruhe1 im Land Baden, Landeskommissärbezirk Karlsruhe, umfaßt 58 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Landeshauptstadt Karlsruhe.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 23. 12. 2005.