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Amtsbezirk Kermen

1. 1. 1874
Es gilt die Gemeinde-, Stadt- und Dorfordnung für die Herzogthümer Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen vom 1. 3. 1852.

?. ?. 1878
Einführung der Gemeinde-, Stadt- und Dorf-Ordnung für das Herzogtum Anhalt vom 7. 4. 1878.
Bildung des Amtsbezirks Badetz aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Bildung des Amtsbezirks Kermen aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

?. ?. 1882
Einführung der Gemeinde-, Stadt- und Dorf-Ordnung für das Herzogtum Anhalt vom 26. 8. 1882.

?. ?. 1914
Veröffentlichung der Gemeindeordnung vom 16. 7. 19141.

?
Auflösung des Amtsbezirks Badetz.

1. Halbjahr 1933
Eingliederung der Landgemeinde Badetz (teilweise)2 in den Gutsbezirk Steckby, Forst.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinden

1. 4. 1939
Eingliederung der Stadt und des Stadtkreises Zerbst (teilweise)1 in die Gemeinde Jütrichau. Eingliederung der Gemeinden

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Kermen umfaßt die Gemeinden Badetz, Bias, Eichholz, Jütrichau, Kermen, Leps, Pakendorf und Wertkau und den Gutsbezirk Steckby (teilweise) (8 1/2 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Kermen?.




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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 21. 11. 2012.