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Amtsbezirk Hundeluft

1. 1. 1874
Es gilt die Gemeinde-, Stadt- und Dorfordnung für die Herzogthümer Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen vom 1. 3. 1852.

?. ?. 1878
Einführung der Gemeinde-, Stadt- und Dorf-Ordnung für das Herzogtum Anhalt vom 7. 4. 1878.
Bildung des Amtsbezirks Hundeluft aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

?. ?. 1882
Einführung der Gemeinde-, Stadt- und Dorf-Ordnung für das Herzogtum Anhalt vom 26. 8. 1882.

?. ?. 1914
Veröffentlichung der Gemeindeordnung vom 16. 7. 19141.

?
Eingliederung der Gemeinde Stackelitz in den Amtsbezirk Serno.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

1. 3. 1936
Eingliederung des Gutsbezirks Hundeluft-Thießen, Forst (teilweise)2 in die Gemeinde Hundeluft.

?
Gutsbezirk Hundeluft.

1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinden

1. 12. 1938
Eingliederung des Gutsbezirks Serno, Forst (teilweise)10 aus dem Amtsbezirk Serno in die Gemeinde Jeber-Bergfrieden.

1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Luko (teilweise)11 in die Gemeinde Düben.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Hundeluft umfaßt die Gemeinden Bräsen, Hundeluft, Jeber-Bergfrieden, Luko, Ragösen, Stackelitz, Thießen und Weiden und den Gutsbezirk Hundeluft (9 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Hundeluft?.




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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 21. 11. 2012.