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Amtsbezirk Neudorf

1. 1. 1874
Es gilt die Gemeinde-, Stadt- und Dorfordnung für das Herzogthum Anhalt-Bernburg vom 12. 4. 1855.

?. ?. 1878
Einführung der Gemeinde-, Stadt- und Dorf-Ordnung für das Herzogtum Anhalt vom 7. 4. 1878.
Bildung des Amtsbezirks Neudorf aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

?. ?. 1882
Einführung der Gemeinde-, Stadt- und Dorf-Ordnung für das Herzogtum Anhalt vom 26. 8. 1882.

?. ?. 1914
Veröffentlichung der Gemeindeordnung vom 16. 7. 19141.

?
Gutsbezirke Haferfeld (teilweise) und Neudorf, Forst.

1. Halbjahr 1934
Eingliederung

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

1. 2. 1936
Eingliederung des Gutsbezirks Harzgerode-Neudorf, Forst (teilweise)6 in die Stadt Harzgerode.

9. 9. 1938
Eingliederung der Gemeinde Neudorf (teilweise)7 aus dem Amtsbezirk Siptenfelde in den Amtsbezirk Neudorf.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Neudorf umfaßt die Gemeinden Neudorf und Schielo und den Gutsbezirk Harzgerode-Neudorf (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Radisleben.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 11. 2012.